Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamburg Blue GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamburg Blue GmbH
§1 Allgemeines
(1) Die Firma Hamburg Blue GmbH (nachfolgend hamburgblue genannt) bietet ihre Waren für volljährige und voll geschäftsfähige Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts an.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über das Internetportal hamburgblue.de abgeschlossen werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn hamburgblue ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn hamburgblue auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§2 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Die Kommunikation zwischen hamburgblue und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-Mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde hamburgblue unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-Mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.
(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.
§3 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei mehreren Produkten die Anzahl, prüft auf der abschließenden Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Werktag des Angebots folgenden Werktag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn hamburgblue das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
(3) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von hamburgblue gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.
§4 Leistungen von hamburgblue
(1) Der Inhalt der von hamburgblue geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von hamburgblue, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an hamburgblue zum Abschluss eines Änderungsvertrages. hamburgblue ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(2) Die Herstellung der bestellten Produkte erfolgt nach den Regeln der Technik in üblicher Art und Güte.
(3) Weitere Einzelheiten folgen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
§5 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise der von hamburgblue angebotenen Produkte ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von hamburgblue und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden werden gesondert angegeben.
(3) hamburgblue liefert ausschließlich in die unter der Rubrik Versand & Lieferung angegebenen Länder.
§6 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) hamburgblue versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen.
(3) hamburgblue ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist hamburgblue berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von hamburgblue gutgeschrieben ist.
§7 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Wochentagen (Montag bis Freitag) berechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
- wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, werden die Lieferfristen und Liefertermine bei Standardversand durch die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten gewahrt, sofern diese zwei Wochentage vor dem Fristablauf erfolgt.
- hamburgblue hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die hamburgblue die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist hamburgblue berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist hamburgblue berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch hamburgblue setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden sowie bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse den Zahlungseingang voraus.
§8 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
- a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und hamburgblue dies dem Kunden angezeigt hat.
- b) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist hamburgblue zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. hamburgblue ist berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch hamburgblue bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist oder die Übergabe wegen fehlender Volljährigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit der Empfangsperson scheitert.
(3) Sofern die Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellt hamburgblue durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich hamburgblue das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
- a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von hamburgblue. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für hamburgblue als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für hamburgblue entsteht. Erlischt das Eigentum von hamburgblue durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von hamburgblue an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf hamburgblue übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von hamburgblue unentgeltlich.
- b) Ware, an der hamburgblue Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von hamburgblue verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang hamburgblue ab. hamburgblue verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, kann hamburgblue verlangen, dass der Kunde hamburgblue unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- c) hamburgblue ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von hamburgblue hinweisen und hamburgblue unverzüglich benachrichtigen, damit hamburgblue die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, hamburgblue die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
- e) hamburgblue verpflichtet sich, die hamburgblue zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt hamburgblue.
- f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist hamburgblue berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum behalten dürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
§10 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
(2) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von hamburgblue an Dritte abtreten.
§11 Gewährleistung
(1) Die Abbildungen auf dem Portal hamburgblue.de können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen abweichen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei hamburgblue anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB unberührt.
§12 Haftung
(1) hamburgblue leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- a) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet hamburgblue jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet hamburgblue unbeschränkt.
c) Befindet sich hamburgblue mit seiner Leistung in Verzug, so haftet hamburgblue wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von hamburgblue ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von hamburgblue.
(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§13 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
- a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
- b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
- c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(4) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hamburg. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union.